HURRIC RAC1 Endschalldämpfer
Wichtige Hinweise
HURRIC RAC1 Endschalldämpfer
Willkommen in der Welt von Hurric. Zum Superpreis haben wir hier den Hurric RAC1 Endschalldämpfer für alle, die sich einen sportlichen Sound und eine unaufdringliche Optik für Ihr Motorrad wünschen. Der Slip-on Dämpfer RAC1 ist mit ca. 2.500 g ein ziemliches Leichtgewicht, also wundern Sie sich nicht, wenn Ihr Motorrad gleich ein wenig spritziger "aus dem Knick" kommt. Super Performance zum tollen Preis - und das nach minutenschnellem Austausch des Originalendtopfs.
- Varianten: Aluminium-poliert (silber), Aluminium schwarz (eloxiert) oder Carbon mit Edelstahl Unterhülle
- die Montage erfolgt mittels einer schraubbaren Halterung
- Slip-on Dämpfer werden - sofern notwendig - mit Krümmerverbindungsrohr und Befestigungsfedern geliefert.
- Maße:
Länge: von ca. 250 bis 450 mm
Durchmesser: ca. 130 mm
Informationen zur Form und Ausführung finden Sie unter dem Punkt "Wichtige Hinweise".
Hersteller: Fechter Drive Motorsport GmbH | Michael-Becker-Str. 22 | 73235 Weilheim/Teck | Deutschland | +49 7023952323 | info@fechter.de | www.fechter.de
Die leistungsstarke Ersatzdämpfer-Generation von Hurric zeichnet sich durch den kernigen Sound, die sehr gute Verarbeitung und ein absolut günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Durch unzählige Kauf-Tipps, Preis-Hits und Kaufempfehlungen aus unabhängigen Fachzeitschriften, haben sich diese Endschalldämpfer als wahre Dauerbrenner im Zubehörmarkt etabliert. Alle Endschalldämpfer werden mit EG/BE und herausnehmbarem dB-Absorber ausgeliefert.
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
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